Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen maßgeblichen Bereichen des Arbeitsrechts. Unsere Klientel wird von uns dabei bei der Gestaltung von Dienstverträgen mit Vorständen und Geschäftsführern sowie bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und Arbeitsbedingungen unterstützt. In gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir unsere Mandanten in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit; hierzu zählt die Interessenvertretung im Rahmen von Kündigungsschutzklagen ebenso, wie die Geltendmachung von Forderungen aus dem bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnis.

Zu unseren Kernkompetenzen zählt zudem die Beratung, Durchführung und Begleitung unserer Auftraggeber im Rahmen von Re- und Umstrukturierungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung und Veränderung bestehender Betriebs- oder Unternehmensstrukturen oder im Zusammenhang von Personalabbaumaßnahmen. Wir arbeiten  Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne aus, verhandeln diese mit den Betriebspartnern und vertreten unsere Mandanten in arbeitsgerichtlichen Beschluss- oder betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren.

Im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen unterstützen wir unsere Klientel zudem bei dem An- oder Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen unter arbeitsrechtlichen Aspekten. 

Zuständige Anwälte