Architekten- und Ingenieurrecht

Wir beraten Architekten und Ingenieure in allen Honorar- und Haftungsfragen und vertreten diese bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bundesweit.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die Abwehr von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen wegen angeblicher Planungs- und Bauüberwachungsfehler dar. In Abstimmung mit dem Berufshaftpflichtversicherer vertreten wir unsere Mandanten in selbständigen Beweisverfahren und den anschließenden Klageverfahren. Dabei achten wir auf die Sicherung möglicher Regressansprüche aus einem Gesamtschuldverhältnis mit anderen Baubeteiligten.

Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Honoraransprüche. Darüber hinaus gestalten wir nach Bedarf individuelle Architekten- und Ingenieurverträge.