Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir vertreten seit über zwei Jahrzehnten ausschließlich die Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern, sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. Anleger beraten wir rechtlich bereits beim Kauf von Wertpapieren, Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsbeteiligungen und anderen stillen Geschäftsbeteiligungen bezogen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und weisen auf die rechtlichen Risiken der Anlagen hin.  

Wir beraten Bankkunden auch beim Abschluss von Kreditverträgen und Umschuldungen. 

Zuständige Anwälte