Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen ständig eine große Anzahl deutscher Unternehmen im In- und Ausland im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei erstreckt sich unsere Beratung von der Gründung bis zur Liquidation von Personen- oder Kapitalgesellschaften. Zu den Themen unserer täglichen Beratungspraxis zählt die Cooperate Governance, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen. Darüber hinaus unterstützen wir Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und sonstige Gremienmitglieder bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten. Im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen unterstützen wir unsere Klientel zudem bei dem An- oder Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten sowie bei Unternehmensnachfolgen.

Natürlich vertreten wir unsere Mandanten ebenso deutschlandweit in gerichtlichen Verfahren, sei es bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaften und ihren Organen oder bei streitigen Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern. Bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland können wir auf ein Netzwerk von Kooperationsanwälten zugreifen, die sich in den jeweiligen Ländern auf das Gesellschaftsrecht spezialisiert haben.

Zuständige Anwälte