Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt die Sonderbeziehungen der Kaufleute (Einzelkaufleute und Gesellschaften des Handelsrechts) untereinander. In erster Linie ist das Handelsrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es stellt aber kein eigenes Rechtsgebiet für Kaufleute dar, sondern modifiziert vielmehr den geschäftlichen Rechtsverkehr durch Sondervorschriften oder Handelsbräuche. In diesem Zusammenhang beraten wir Unternehmen bei der Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, des allgemeinen Firmenrechts bis hin zur Anbahnung und Abwicklung von Handelsgeschäften. Hierzu zählt insbesondere die Geltendmachung von Mängelrügen oder handelsrechtlicher Ausschlussfristen.

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