Immobilienrecht

Der Erwerb einer Immobilie ist grundsätzlich mit einem hohen wirtschaftlichen Aufwand verbunden, dessen Finanzierung die Käufer häufig über Jahrzehnte begleitet. Umso wichtiger ist es, sich bei solchen Rechtsgeschäften schon im Vorfeld juristisch zu informieren.
Wir beraten und betreuen Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Verkauf von Immobilien einschließlich der Gestaltung der Kaufverträge. Eine Beurkundung kann dabei durch die mit uns zusammenarbeitenden Notare erfolgen. Weiter unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf von Immobilien. Probleme entstehen dabei erfahrungsgemäß häufig bei der Veräußerung gebrauchter oder vermieteter Immobilien. Hier können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit entsprechenden Fachanwälten Konzepte zur optimalen Gestaltung der Veräußerung anbieten. Aber auch der Kauf neuer Immobilien von Bauträgern schafft eine Vielzahl von rechtlichen Risiken, die sich durch eine rechtzeitige Beratung vermeiden lassen.
Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit spanischen Rechtsanwälten betreuen wir darüber hinaus unsere Mandanten auch im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Übertragung von Immobilien in Spanien.