Medizinrecht

Wir bieten Beratung und Vertretung für Ärzte, Zahnärzte, (zahn)ärztliche Kooperationen, also Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen), Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren etc.

Wir schätzen und pflegen den guten Kontakt zu unseren Mandanten und die langfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen.

Zu unserem Konzept der umfassenden Betreuung unserer Mandanten gehört, dass sie neben einem Fachanwalt für Medizinrecht bei uns im Hause auch jeweils einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden, die sie auf diesen Gebieten umfassend und kompetent beraten.

Wir bieten Beratung und Vertretung "aus einer Hand" und decken dabei nahezu die gesamte Breite des Medizinrechts ab. Unsere Tätigkeit reicht von der Beantwortung einzelner Rechtsfragen und der Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren oder Verfahren vor den Gutachterkommissionen bzw. Schlichtungsstellen über die Verhandlungsführung und Gestaltung komplexer Rechtsbeziehungen bis zur Übernahme der Funktion einer "ausgegliederten Rechtsabteilung".

Unsere Schwerpunkte im Medizinrecht sind die Praxisgründung und Vertragsgestaltung (Einzelpraxis und Kooperationen), das Recht der ärztlichen und zahnärztlichen Gesellschaften, (zahn)ärztliches Haftungsrecht, Fragen der Approbation, der Zulassung, der Honorierung und Wirtschaftlichkeitsprüfung, das Apotheken- und Medizinprodukterecht, Streitigkeiten mit Standesorganisationen, gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern, Chefarztberatung, Werbe- und Wettbewerbsrecht der Heilberufe sowie Riskmanagement.