Sozialrecht

Auch das Gebiet des Sozialrechts - sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen – ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei, hier vor allem das Sozialversicherungsrecht, also die Kranken-, die Pflege-, die Renten- und die Unfallversicherung.
Neben diesen Kernbereichen gibt es eine Vielzahl weiterer Bereiche des Sozialrechts, wie beispielsweise das Recht der Kinder- und Jugendhilfe, das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Schwerbehindertenrecht) und das Recht der Ausbildungsförderung (BAföG), die von uns bearbeitet werden.
Das Sozialrecht ist eine politisch sensible Materie, die häufigen Gesetzänderungen unterworfen ist. Dies macht eine fachlich qualifizierte sozialrechtliche Beratung und Vertretung notwendig, die wir leisten.
Wir beraten unsere Mandanten daher umfassend und kompetent und vertreten sie bundesweit in Verwaltungsverfahren und in allen Instanzen vor Gericht.