Vertriebsrecht

Das Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Es umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmern und Handelsvertreter (Handelsvertreterrecht), zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer (Franchiserecht), das Maklerrecht oder auch das Rechtsverhältnis zwischen Hersteller bzw. Lieferant und Vertragshändler.
Wir beraten unsere Auftraggeber zu allen Fragen des nationalen und internationalen Vertriebsrechts. Insbesondere bei der Gestaltung von Handelsvertreter-, Vertriebs- und Franchiseverträgen können wir durch langjährige Erfahrungen zu ausgezeichneten Lösungen beitragen.
Die Provisions- und Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern oder Vertragshändlern machen wir für unsere Mandanten entweder außergerichtlich oder deutschlandweit gerichtlich geltend oder wehren solche Ansprüche für die von uns betreuten Unternehmen ab.
Zuständige Anwälte
Messerle